Verbesserte Leistungen beim Meister-BAfög
Seit 1. Juli 2009 gelten verbesserte Förderkonditionen beim Meister-BAföG. Sie sollen den Anreiz zur Weiterbildung stärken. Gefördert wird jetzt zum Beispiel eine und nicht mehr nur die erste Aufstiegsfortbildung.Meister-BAfög für unterschiedliche Vorhaben möglich
Eine Aufstiegsförderung können Handwerker und andere Fachkräfte beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Handwerksmeister, Techniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Förderungsfähig sind in erster Linie Aufstiegsfortbildungen, die auf Fortbildungsprüfungen nach Handwerksordnung (HwO), Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder vergleichbare Prüfungen vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Neu am Meister-BAföG ist auch, dass erfolgreichen Prüfungsteilnehmern als Leistungsanreiz 25 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Die Berater der Handwerkskammern helfen Betrieben und Mitarbeitern bei Fragen rund um Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten gerne weiter.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.info




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